Ist eine Rückerstattung der Zuzahlung möglich, wenn diese bereits bezahlt wurde?
Ja. Zuviel entrichtete Zuzahlungen bzw. Eigenanteile (beispielsweise für Medikamente) werden gegen Nachweis von der Berufsgenossenschaft erstattet.
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Nutzen Sie unser Kontaktformular (Thema: Unfall/Berufskrankheit) oder schreiben Sie uns eine Mail an reha@bgetem.de.
DGUV job - Wir verbinden Menschen mit Arbeit
DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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