Werden Fahrtkosten erstattet? In welcher Höhe?
Die Berufsgenossenschaft erstattet die zur Durchführung der Heilbehandlung oder der beruflichen Teilhabe erforderlichen Reisekosten. Hierzu gehören Fahr- und Transportkosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Kosten des Gepäcktransports sowie Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung auch für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson. Einzelheiten werden in Gemeinsamen Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über Reisekosten geregelt (§ 43 Abs. 5 SGB VII).
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DGUV job, der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vermittelt motivierte Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit eine berufliche Neuorientierung oder Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt anstreben.
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