Grundlagen Arbeitsschutz
Grundlegende Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes (Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe organisieren, Arbeitsmedizinische Vorsorge usw.)
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Ergänzende Informationen für Betreiber von Biogasanlagen
Regelbetreuung
Bei der Festlegung von Einsatzzeiten (Regelbetreuung) im müssen Biogasanlagen der Betreuungsgruppe II (WZ Kode 35.2 Gasversorgung, Abschnitt D Energieversorgung) zugeordnet werden.
Unternehmermodell
Für Kleinbetriebe - hierunter fällt der Großteil der Biogasanlagen im Zuständigkeitsbereich der BG ETEM - kommt als Alternative zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Regelbetreuung das Unternehmermodell in Frage.
Im Rahmen des Unternehmermodells wird der Unternehmer über Seminare oder Fernlehrgänge soweit motiviert und informiert, dass er anschließend weitgehend selbständig dazu in der Lage ist, die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fest in sein unternehmerisches Handeln zu verankern und selbst wirksame Lösungen zu finden.
Voraussetzungen für die Anwendung des Unternehmermodells sind:
- Der Unternehmer nimmt persönlich an den von der BG ETEM festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen teil.
- Der Unternehmer muss dazu bereit sein, sich aktiv mit den betrieblichen Belangen des Arbeit- und Gesundheitsschutzes zu befassen und einzelne Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes zu übernehmen.
- Über das Unternehmermodell können die vielfältigen Anforderungen im Bereich des Arbeit- und Gesundheitsschutzes nicht vollständig abgedeckt werden: Der Unternehmer erkennt selbständig, wann er eine Expertenberatung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuziehen muss.
Erfüllt der Unternehmer die ihm aus dem Unternehmermodell erwachsenden Pflichten nicht, unterliegt er der Regelbetreuung.
Gefährdungsbeurteilung in Biogasanlagen
Bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung können folgende Handlungshilfen unterstützen:
- Gefährdungsbeurteilung Biogasanlage
(Stand: 06/2016, Herausgeber: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) - Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen der Abfallwirtschaft
(Stand: 2008, Herausgeber: BG Verkehr) - Handlungshilfe - Behälterreinigung
(Stand: 10/2014, Herausgeber: BG ETEM, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
Tätigkeiten, die nicht regelmäßig durchgeführt werden, sowie Tätigkeiten bei denen die Gefährdung durch besonders gefährliche Eigenschaften oder eine hohe Exposition maßgeblich bestimmt wird, wie z. B. im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten, An- und Abfahrvorgängen sowie bei der Beseitigung von Betriebsstörungen sollten nicht pauschal, sondern stets im Einzelfall beurteilt werden.
Gefährdungsbeurteilungen müssen anlassbezogen aktualisiert werden bei:
- Umbauten, Erweiterungen der Biogasanlage,
- Einsatz von neuen Fahrzeugen, Mobilgeräten, Maschinen oder Arbeitsmitteln,
- Einsatz von neuen Gefahrstoffen,
- Veränderungen im Regelwerk,
- Arbeitsunfällen und Schadenereignissen.
In regelmäßigen Abständen - spätestens alle zwei Jahre - muss die Gefährdungsbeurteilung auf Wirksamkeit und Aktualität überprüft werden.
Unterweisung an Biogasanlagen
Wichtige Unterweisungsthemen sind z.B.:
- Verhalten bei Verletzungen und Arbeitsunfällen,
- Vorgaben für das Tragen von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung,
- Hygienemaßnahmen im Betrieb,
- Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung,
- Eigenschaften des Gefahrstoffes Biogas,
- Eigenschaften der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe,
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel,
- Sicherheitskennzeichnung im Betrieb,
- Einweisung von und Umgang mit Fremdfirmen und Besuchern,
- Verhalten in Ex-Zonen und Schutzabständen,
- Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen (z.B. Zusatz- und Hilfsstoffe),
- Verhalten bei Alleinarbeit.
Folgende Medien können bei der Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen unterstützen:
Broschüre „Unterweisungen planen und durchführen“ (PU007)
Lernmodule der BG ETEM zur Unterstützung der persönlichen Unterweisung
Arbeitsmedizinische Vorsorge in Biogasanlagen
Das Kapitel 8 der TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas" enthält Hinweise für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Themenvorschläge für die arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten, die gegenüber Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen exponiert sind und Vorschläge für den möglichen Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- Webcode: 19781642
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