Arbeiten in Behältern

Bei Arbeiten in Behältern sind die hierbei erhöhten elektrischen Gefährdungen sowie ggf. vorliegende Gefährdungen durch gesundheitsgefährdende Atmosphäre und / oder Sauerstoffmangel zu berücksichtigen.

Bei Arbeiten in Behältern, z. B. im Rahmen von Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten ist die DGUV Regel 113-004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (bisher: BGR/GUV‑R 117‑1) zu beachten. Insbesondere sind die hierbei erhöhten elektrischen Gefährdungen sowie ggf. vorliegende Gefährdungen durch gesundheitsgefährdende Atmosphäre und / oder Sauerstoffmangel (Freimessen und Lüftungsmaßnahmen) zu berücksichtigen.

Besteht beim Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen Absturzgefahr, hat der Unternehmer geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

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