Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der BG ETEM

Leitziel

Leitziel des Ausbildungslehrgangs ist die Befähigung und Bereitschaft der Teilnehmenden, als zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen.
Dabei sollen die Rollenanforderungen und das Aufgabenspektrum entsprechend dem Anforderungsprofil in der betrieblichen Praxis unter dem dort gegebenen Handlungsrahmen ausgefüllt werden.

Bedeutend im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist das zu Grunde gelegte erwachsenengerechte, vereinheitlichte didaktische Konzept durch das gemeinsame Bildungsverständnis aller Unfallversicherungsträger.

Bei der Gestaltung des Ausbildungslehrgangs rückt die Kompetenzorientierung in den Mittelpunkt. Die zu entwickelnde und prägende Kompetenz für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung bei allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Diese Kompetenz muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch ihr Tun schon im Ausbildungslehrgang nachweisen.

Klassischer Frontalunterricht und reine Wissensvermittlung sind überholt. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben: In Zukunft wird es immer wichtiger, Fähigkeiten zu entwickeln, um komplexe Probleme in der Praxis kreativ und selbstorganisiert zu lösen. Isolierte Wissens- und Fähigkeitsvermittlung verliert an Bedeutung. Selbstverantwortliches Lernen zur Weiterentwicklung der Kompetenz steht im Mittelpunkt und dadurch wird ein aktiver, selbstgesteuerter Prozess des Lernens in Gang gesetzt. Lernbegleitende unterstützen diesen Prozess.

Allgemeines

Lernen im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bedeutet Lernen für die Praxis. Vom Beginn bis zum Ende des Ausbildungslehrgangs bewegen sich die angehenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit entlang praxisnaher Handlungssituationen, die damit den roten Faden durch den gesamten Ausbildungslehrgang bilden. Die Handlungssituationen orientieren sich an den betrieblichen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Vor Beginn des Ausbildungslehrgangs

Die Unternehmensleitung ist gesetzlich verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Unternehmen zu bestellen (siehe Bestellvoraussetzungen). Sie muss sich davon überzeugen, dass die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellende Person geeignet ist und über die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.

Damit die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben effektiv und zielorientiert wahrnehmen können, bedarf es einer umfassenden Qualifikation, die nicht nur die fachlichen Aspekte, sondern auch die methodischen und sozialen Kompetenzen einbezieht.

Es versteht sich von selbst, dass nur Beschäftigte ausgewählt werden, die von ihrer Einstellung und Motivation her ein besonderes Interesse an dieser Tätigkeit haben.

Zur Auswahl einer geeigneten Person steht seitens der BG ETEM eine Aufsichtsperson beratend zur Verfügung. Diese informiert über den Ablauf des Ausbildungslehrgangs und über die für einen erfolgreichen Abschluss erforderlichen betrieblichen Rahmenbedingungen.
Um einerseits eine möglichst hohe Qualifikation der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erzielen und andererseits eine an den betrieblichen Notwendigkeiten orientierte Qualifikation innerhalb der Lehrgangsdauer gewährleisten zu können, wird eine Information zur Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und der BG ETEM zur Kenntnis gebracht. Durch diese Information soll erreicht werden, dass geeignete und motivierte Personen zeitnah zu Fachkräften für Arbeitssicherheit qualifiziert und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Der Information liegt der Kursplan sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der BG ETEM zugrunde.

Der Kursplan beinhaltet den strukturellen und zeitlichen Ablauf des Ausbildungslehrgangs.
Jeder Teilnehmende wird einem Kurs zugeordnet und ist damit kursgebunden. Er kann grundsätzlich nicht zwischen einzelnen Kursen wechseln. Die Terminfolge und -abstände innerhalb der einzelnen Kurse stehen fest und sind nicht variabel. Daher ist schon bei der Vorbereitung zur Anmeldung genau zu prüfen, ob alle Termine des gewählten Kurses in den persönlichen und betrieblichen Kontext passen und zwar für das Seminar (SEM) vor Ort in Bad Münstereifel, für die selbstorganisierte Lernzeit (SOL), für das Praktikum (PRA) im (eigenen) Unternehmen sowie für die Lernerfolgskontrollen (LEK). Wird erkennbar, dass Teilnehmende den Kursplan nicht einhalten können, wird das weitere Vorgehen zwischen allen Akteuren (z.B. Aufsichtsperson der BG ETEM, Unternehmen, Teilnehmenden, Lernbegleitenden und dem Sifakoordinator) direkt abgesprochen. Es kann dazu führen, dass der Teilnehmende vom Ausbildungslehrgang ausgeschlossen wird. Hauptansprechpartner in solchen Fällen ist der Koordinator der Ausbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Herr Peter Schulte-Herweling.

Die Prüfungsordnung beinhaltet alle Regelungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Lernerfolgskontrollen (LEK), Täuschungsversuchen, Rücktritt und Nichtteilnahme. Sie regelt, ob die Teilnehmenden den für den Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde notwendigen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben.

Zusammen mit der Ausbildungsordnung, dem Kursplan und der Prüfungsordnung kann die Information zur Kooperation vom Unfallversicherungsträger mit dem Unternehmen und dem zu qualifizierenden Beschäftigten unterzeichnet werden.

Anschließend erfolgt die Anmeldung des Beschäftigten mit Zustimmung der Aufsichtsperson über das Team der Bildungsorganisation in Köln.

Anforderungen an das Unternehmen

Die Unternehmensleitung wählt mit besonderer Sorgfalt einen geeigneten Beschäftigten als zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit für das eigene Unternehmen aus. Der Beschäftigte soll neben der fachlichen Qualifikation, auch über soziale Kompetenzen, positive innere Einstellungen und Werte sowie über hohe Motivation verfügen. Bei der Auswahl prüft die Unternehmensleitung auch die formalen (siehe ASiG §7) Bestellvoraussetzungen der zukünftigen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Hinweis: Bei der Bestellung einer „internen“ Sifa muss der Betriebsrat zustimmen).

Die Beschäftigten können von der Unternehmensleitung erwarten, um im Rahmen des Ausbildungslehrgangs erfolgreich zu sein, dass diese sie vollumfänglich unterstützen. Sie stellt den Beschäftigten für das Seminar (SEM) vor Ort in Bad Münstereifel, für die selbstorganisierte Lernzeit (SOL), für das Praktikum (PRA) im eigenen Unternehmen sowie für die Lernerfolgskontrollen (LEK) die gemäß dem Kursplan erforderliche Zeit zur Verfügung. Im Idealfall unterstützt eine benannte, geeignete und kompetente Ansprechperson vor Ort im Unternehmen die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Im Ausbildungslehrgang ist die online gestaltete Sifa-Lernwelt der Dreh- und Angelpunkt. Voraussetzung für die Nutzung der Sifa-Lernwelt ist ein geeignetes, transportables, internetfähiges Endgerät mit einem Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm, sowie aktuellen Systemvoraussetzungen.

Die Sifa-Lernwelt funktioniert z.B. mit den meisten Browsern in der jeweils aktuellen Version störungsfrei. Die Unternehmensleitung stellt sicher, dass der Beschäftigte über diese notwendige Hard- und Software frei verfügen kann.

Anforderungen an den Teilnehmenden

Der Teilnehmende verpflichtet sich, alle ihm zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um den Ausbildungslehrgang erfolgreich und innerhalb des gewählten Kurses zu beenden. Er arbeitet in eigener Verantwortung, lernt selbstgesteuert und selbstreflektierend und ist kollaborativ. Der Teilnehmende verfügt über erweiterte Kenntnisse im Umgang mit dem transportablen, internetfähigen Endgerät (z.B. Computer, Tablet) und der Software.

Anforderungen an den Unfallversicherungsträger

Der Unfallversicherungsträger hat die Aufgabe, die Unternehmensleitung und die angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit zu unterstützen, eine geeignete Aufsichtsperson (nach § 18 SGB VII) bzw. eine Person als Ansprechperson für den Teilnehmenden zu benennen und die Unternehmensleitung bei der Auswahl einer geeigneten Fachkraft für Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sie erklärt weiterhin die für den Ausbildungslehrgang erforderlichen betrieblichen Rahmenbedingungen auf Basis des Ausbildungsplanes und die für den erfolgreichen Abschluss erforderlichen zeitlichen Ressourcen. Fachliche Fragen und Probleme werden direkt mit den Lernbegleitenden des jeweiligen Kurses geklärt.

Aufbau und Ablauf des Ausbildungslehrgangs

Lehrgangsaufbau
Der Ausbildungslehrgang umfasst drei Ausbildungsstufen. Die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) und II (vertiefende Ausbildung) werden durch die Lernfelder 1 - 5 abgedeckt. Lernfeld 6 entspricht der Ausbildungsstufe III und ist an die Branchen der BG ETEM gebunden (siehe DGUV Vorschrift 2 der BG ETEM). Ein wesentliches Merkmal des Ausbildungslehrgangs ist der Wechsel zwischen Seminar (SEM), selbstorganisierter Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA) in verschiedenen Lernfeldern mit aufeinander aufbauenden Lernerfolgskontrollen (LEK).

Sifa-Ausbildung Lernfelder

Die Einheit „Tag“ entspricht 8-12 Stunden, verteilt über den jeweiligen Bearbeitungszeitraum (kann dem konkreten Kursplan entnommen werden)

Ausbildungslehrgang
Bei der BG ETEM wird der Ausbildungslehrgang in Kursen („Klassenverbänden“) zu je mindestens 16 und maximal 20 Teilnehmenden angeboten. Der Standard-Kurs verläuft über ca. 85 Wochen. Während des Ausbildungslehrgangs wird in der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) und dem Praktikum (PRA) davon ausgegangen, dass dem Teilnehmenden durchschnittlich mindestens 1 Arbeitstag pro Woche für den Ausbildungslehrgang zur Verfügung gestellt wird.

Die Seminare beginnen am ersten Tag in der Regel um 13:30 Uhr und enden am letzten Tag um 12:30 Uhr. Innerhalb der SOL und des PRA sind Pufferzeiten eingerichtet, damit die Lernbegleitenden für die Teilnehmenden ein Feedback zu den abzugebenden Arbeitssituationen (Übungen) und Kompetenzeinschätzungen zu den LEK verfassen können. Die Pufferzeiten können dem konkreten Kursplan, der dem Teilnehmer vorab zur Verfügung gestellt wird, entnommen werden.

Die vorherige Tabelle zum Aufbau und Ablauf des Ausbildungslehrgangs gibt einen Überblick über die Lernfelder mit den einzelnen Sequenzen SOL, SEM, PRA und LEK zusammen mit dem geschätzten zeitlichen Aufwand.

Diese Ausbildungsordnungsordnung tritt am 04.07.2024 in Kraft.

  • Webcode: 24760420
Diesen Beitrag teilen
Stornogebühr

Bei einer eingehenden Stornierung im Zeitraum von weniger als 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr erhoben. mehr

Unternehmermodell

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.